Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für chiropraktische Behandlungen in der Regel nicht. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen übernehmen die Kosten häufig ganz oder teilweise (je nach individuellem VersicherungsTarif). Eine 100 %ige Erstattung können wir daher nicht garantieren.
Steuerpflichtige und gesetzlich versicherte Patienten können die Kosten in der Regel als Gesundheitskosten bzw. „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung angeben.